Richtlinien für Aussteller

Richtlinien für Aussteller des 2. Deutschen Israelkongresses

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Stand: 20. August 2011


Der 2.
Deutsche Israelkongress ist eine vielstimmige, einmütige und unmissverständliche Geste der Solidarität mit dem jüdischen Staat Israel.

Ausstellen kann nur, wer sich mit den politischen Zielen des Kongresses identifiziert und auf der Grundlage der Proklamationen des 1. Deutschen Israelkongresses agiert.

Der Kongress weist alle religiösen oder sonstigen Absichten zurück, die geeignet sind, das Judentum in seiner Grundform und Interessen des jüdischen Staates Israel zu beschädigen. Der Kongress hat das Ziel der Solidarität mit dem Staat Israel - und bietet ausdrücklich keine Basis für darüber hinaus gehende religiöse oder sonstige Aktivitäten. Personen oder Gruppierungen die offensiv missionarische oder extremistische politische Ziele verkörpern, gehören ausdrücklich nicht auf den Israelkongress. Die Kongressleitung behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen sowie bei Zuwiderhandlung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Aussteller auszuschließen.

Ist nichts anderes vereinbart, beteiligen sich nicht kommerzielle Vereine oder Personen an den Gesamtkosten des Kongresses mit einem Kostenbeitrag von 300 €, kommerzielle Unternehmen mit 600 €. Alle Aussteller und ihr Standpersonal haben sich über das Anmeldeformular auf der Website www.Israelkongress.de anzumelden. Die Standgebühr beinhaltet nicht die regulär anfallende Anmeldegebühr.

Angemeldet und zugelassen werden nur solche Unternehmen, deren Unkostenbeitrag bis zum 20. Oktober 2011 auf dem Konto des 2. Deutschen Israelkongresses eingegangen ist:

Kontoinhaber: ILI - I LIKE ISRAEL e.V.
Institut: Santander Bank
Konto: 1507866200
BLZ: 70010111
Stichwort: Israelkongress-Aussteller

Die Rechnungsstellung erfolgt in der letzten Septemberwoche. Spendenbeleg auf Anfrage.

Die Aussteller erhalten einen Ausstellertisch mit den Maßen ca. 2,50 m x 1,20 m, sowie zwei Stühle. Eine Plakatierung des Standes ist nicht möglich. Eine größere Ausstellungsfläche bewirkt Zuzahlung.

Eventueller Bedarf an Strom ist rechtzeitig anzumelden.

Das Herstellen, Anbieten und Verkaufen von Speisen und Getränken an den Ständen ist nicht möglich. Aussteller, die Gratis-Verkostungen planen, müssen dies vorab der Kongressleitung melden.

Die Kongressleitung übernimmt die Gesamtwerbung der Ausstellung und hat das Recht, Aussteller in der Kongresskommunikation (Website, Pressemitteilungen, Begleitmaterialien) zu nennen. Ebenso ist es dem Aussteller gestattet, mit dem 2. Deutschen Israelkongress für seine Organisation zu werben, dabei ist das Logo des Kongresses (s. „Downloads“ auf der Website) zu nutzen.

Der Anmeldeschluss für Aussteller ist Freitag, der 15. Oktober 2011.

Die Aussteller erhalten einen Gesamtplan mit ihrer Position innerhalb der Ausstellung am Montag, 17. Oktober 2011. Dieser Plan beinhaltet die individuelle Position, die An- und Abfahrts- und Lademöglichkeiten, sowie die Parkvorschriften.

Der Aufbau der Stände ist am 23. 10.2011 ab voraussichtlich 06.00 Uhr möglich und muß um 09.00 Uhr abgeschlossen sein. Eine Ausnahme ist ausgeschlossen.

Alle Stände werden polizeilich überprüft. Den Anweisungen der Sicherheitskräfte – inkl. derer des Maritim Hotels, des CongressCentrums und der Kongressleitung ist Folge zu leisten.

Der Ausstellungsstand/-ort ist bis 22.00 Uhr am 23.10.2011 komplett zu räumen. Sollte eine Beseitigung von Abfall o.ä. durch die Kongressleitung notwendig werden, erfolgt eine Nachberechnung.

Sollte der Kongress aufgrund höherer Gewalt (Unglück, Terroranschlag) abgebrochen werden, erfolgt keine Erstattung der Ausstellergebühren.

Ansprechpartner für die Aussteller ist:

Claudia Korenke
Claudia@Israelkongress.de

Tel: 069 9758560
Mobil: 0171 5755321

 

Ihre Richtline als Aussteller beim 2. Deuschen Israel-Kongress (Druckansicht)